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Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III gestartet

Seit letzter Woche können prüfende Dritte auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de die Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Die ersten Abschlagszahlungen starten ab dem 15. Februar 2021.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie auf der Website der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern sowie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.

BMWi veröffentlicht FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III

Am 10. Februar 2021 hat das BMWi den FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III veröffentlicht.

image001.png  Zum FAQ-Katalog des BMWi 

IHK München veröffentlicht Erläuterungen zu Null-Euro-Bescheiden bei der Novemberhilfe

Soloselbständige, die den Antrag auf Novemberhilfe selbst eingereicht haben, erhalten gelegentlich Bescheide über Null Euro. Der überwiegende Grund sind fehlerhafte Eingaben in der Antragsmaske. Die IHK München hat zu diesen Fällen Erläuterungen veröffentlicht. Es ist geplant, dass der durch das BMWi beauftragte Dienstleister die Null-Euro-Fälle aus dem System löscht, so dass für diese Antragsteller dann eine erneute Beantragung offensteht.

Weitere Informationen zum Vorgehen bei Null-Euro-Bescheiden 

Kurzarbeitergeld – Weisung der Bundesagentur für Arbeit für 2021

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 23. Dezember 2020 die Weisung 202012024 zum Umgang mit Erholungsurlaub, zur Zwölftelung von Sonderzahlungen und Grenzgängern im Jahr 2021 veröffentlicht. Einen Überblick bietet die vbw.

Weitere Informationen 

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Neustart

Neustarthilfe für Soloselbstständige, Januar bis Juni 2021 Soloselbstständige, die durch Corona Schaden erleiden, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben, sollen von Januar bis Juni 2021

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