Jahresabschluß

Im Jahresabschluss von steuerbegünstigten Körperschaften sind folgende Tätigkeitsbereiche abzubilden:

 

Die Aufteilung ist erforderlich, um eine Zuordnung zu körperschaftsteuerfreien Einnahmen vornehmen zu können bzw. die Umsätze – soweit steuerpflichtig – der Regelsteuerbesteuerung oder dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen.