Datum

Neustart

Neustarthilfe für Soloselbstständige, Januar bis Juni 2021

Soloselbstständige, die durch Corona Schaden erleiden, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben, sollen von Januar bis Juni 2021 mit der Neustarthilfe unterstützt werden. Dabei handelt es sich um eine Umsatzerstattung. Die Antragstellung ist durch die Soloselbständigen selbst seit 16. Februar möglich. Dazu benötigen diese ein ELSTER-Zertifikat.

Durch die Neustarthilfe werden die bestehenden Sicherungssysteme, wie z. B. die Grundsicherung, ergänzt. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

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FAQ-Katalog des BMWi zur Neustarthilfe

Wie bereits berichtet, können Soloselbstständige einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500,00 € als sog. „Neustarthilfe“ für den Förderzeitraum 01. Januar bis 30. Juni 2021 selbst beantragen. Das BMWi hat dafür einen eigenen FAQ-Katalog veröffentlicht.

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Soloselbstständigenprogramm für Künstler*innen wird verlängert

Der Freistaat Bayern hat das Soloselbstständigenprogramm für Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe bis 30. Juni 2021 verlängert. Die neuen Anträge können ab Ende Februar für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 – wie schon bei der letzten Antragsrunde – über Bayern Innovativ gestellt werden. Außerdem können noch bis 31. März 2021 die Hilfen rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 beantragt werden.

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Kurzarbeitergeld – Weisung der Bundesagentur für Arbeit für 2021

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 23. Dezember 2020 die Weisung 202012024 zum Umgang mit Erholungsurlaub, zur Zwölftelung von Sonderzahlungen und Grenzgängern im Jahr 2021 veröffentlicht. Einen Überblick bietet die vbw.

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Einkommensteuererklärung 2020 – Anlage Corona-Hilfen 2020

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung muss ab dem VZ 2020 die Anlage Corona-Hilfen berücksichtigt werden. Diese ergänzt die Anlagen G, L und/oder S der Einkommensteuererklärung. Die Anlage Corona-Hilfen muss zusätzlich angegeben werden, unabhängig davon, ob in den jeweiligen Gewinnermittlungen Corona Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Zuschüsse als steuerpflichtige Betriebseinnahmen enthalten sind.

Zur Anlage Corona-Hilfen 

Füracker: Coronahelfer in den Impfzentren werden steuerlich belohnt!

Bayern beschließt mit Bund und Ländern steuerliche Unterstützung // Je nach Aufgabenbereich bis zu 3.000 Euro Steuerfreibetrag

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Beispiel

Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III gestartet Seit letzter Woche können prüfende Dritte auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de die Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von

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